Rathauszeitung vom 22.03.2022: Erst gefeiert, dann gefeuert?
Am 15. März ist die umstrittene Impfpflicht für das Personal im Gesundheitswesen und in Einrichtungen der Pflege in Kraft getreten. Bis dahin mussten alle hier tätigen Personen einen gültigen Impfoder Genesenennachweis vorlegen oder eine medizinische Kontraindikation nachweisen. Liegt beides nicht vor, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen. Nach wie vor ist ein nicht [...]