Rathauszeitung vom 22.06.2021: Ratsmehrheit missachtet Demokratie
Laut Paragraph 17 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung können Bürger über eine Angelegenheit ihrer Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Richtet sich dieses Begehren gegen einen Beschluss des Gemeinderates, muss es innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung eingereicht sein. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid, der das Quorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten sowie die notwendige Mehrheit erhalten hat, ersetzt [...]