Wie kürzlich hier berichtet, ist die Stadt Trier wegen ihrer Zensur-Versuche im Hinblick auf das Kulturfestival bundesweit in negative Schlagzeilen geraten. Die AfD-Fraktion hat dazu folgende Fragen an die Stadtverwaltung gestellt:
„Seit dem 3. November 2023 findet das „Festival für Frieden, Freiheit und Freude“ im Kulturspektrum Trier statt. Presseberichten zufolge nahm die Stadt die Mitwirkung zweier der sogenannten Querdenker-Szene nahestehenden Künstler zum Anlass, sich öffentlich vom Festival zu distanzieren und Druck auf die Veranstalter auszuüben, diese auszuladen. Zudem wurde eine Verwendung der für die Veranstaltung gewährten städtischen Zuschüsse für die inkriminierten Personen ausgeschlossen.
In einer Pressemitteilung begründete die Stadt ihr Vorgehen damit, diese seien in jüngerer Zeit mit politischen Äußerungen öffentlich in Erscheinung getreten, die „ausdrücklich nicht den Positionen der Stadt Trier entsprechen.“ In Zukunft werde man bei der Vergabe von Räumlichkeiten darauf achten, Künstler, die „öffentlich haltlose oder extremistische Positionen“ vertreten, nicht mehr auftreten zu lassen.
Hierzu bitten wir um die mündliche Beantwortung folgender Fragen in der kommenden Stadtratssitzung:
1. Wurde tatsächlich Druck auf die Veranstalter ausgeübt, die genannten Künstler auszuladen?
2. Ist die öffentlich getätigte Äußerung von Frau Ghosh zutreffend, wonach sie seitens der Stadt darauf hingewiesen wurde, eine Weigerung, die Künstler auszuladen, würde negative Konsequenzen bei künftigen Förderanträgen nach sich ziehen?
3. In welcher Form wurde ein Einschränkung oder Kürzung der zugesagten städtischen Zuschüsse für das Festival 2023 vorgenommen?
4. Worauf stützt die Stadt ihre Einschätzung bezüglich der beiden Künstler?
5. Wer legt in welchem Verfahren und mit welcher demokratischen Legitimation die „Positionen der Stadt“ fest und wo sind diese dokumentiert?
6. Sollten die beiden Künstler durch die im Nachgang organisierte Veranstaltung in Kooperation mit der Initiative „Interdisziplinäre Antisemitismusforschung“ (IAA) in die Nähe des Antisemitismus gerückt werden? Falls ja, mit welcher Begründung? Falls nein, sieht die Stadt die Gefahr, dass eine solche Wirkung in der Außendarstellung faktisch eingetreten sein könnte?
7. Was versteht die Stadt unter „haltlosen“ bzw. „extremistischen“ Positionen und wie, durch wen und mit welcher Legitimation werden diese definiert?
8. Wie lässt sich das Vorgehen der Stadt Trier mit der Kunst- und Kulturfreiheit vereinbaren?
9. Wie lässt sich das Vorgehen der Stadt Trier mit der Neutralitätspflicht des Staates vereinbaren, die es staatlichen Organen verbietet, im politischen Meinungskampf einseitig Partei zu ergreifen?
Die aus unserer Sicht nichtssagende bis unverschämte Antwort des Kulturdezernenten finden Sie hier: