Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie kürzlich der Berichterstattung von Focus online zu entnehmen war, hat die Stadt Kulmbach in Oberfranken in Absprache mit der dortigen Feuerwehr ein sofortiges Parkverbot für E-Autos in den öffentlichen Parkgaragen erlassen, nachdem es dort einige Monate zuvor zu einem Fahrzeugbrand in einer öffentlichen Tiefgarage gekommen war.
Hintergrund sei, dass es im Falle eines brennenden Elektroautos nicht möglich wäre, den Brand zeitnah zu löschen. Eine gewisse Zeit halte ein Stahlbetonboden zwar Hitze aus, doch wenn zu viel Hitze einwirkt, platzt der Beton und das Eisen beginnt zu schmelzen, wodurch Einsturzgefahr besteht. Das Thema hat offenbar schon weitere Kreise gezogen, da noch andere Städte in Oberfranken darüber nachdenken, derartige Verbote auszusprechen.
Einer Studie des Schweizer Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UEVK zufolge „bestehen wegen der reaktiven und teils hochgiftigen Materialen bei Batteriebränden in abgeschlossenen Räumen oder unterirdischen Infrastrukturen vor allem chemische Gefahren. Die freigesetzten Schadstoffe können sich aufgrund von eingeschränkten Belüftungsmöglichkeiten in der Luft konzentrieren und überschreiten für Menschen kritische Schwellenwerte schneller als im Freien, wo die Rauchgase eher verdünnt werden. Die in solchen Räumen oftmals nicht optimalen Flucht- oder Rettungsmöglichkeiten erschweren die Situation zusätzlich und tragen zur besonderen Gefährdung bei„.
Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen im Rahmen der nächsten Stadtratssitzung am 10. März 2021:
- Ist es in Trier schon einmal zu einem ähnlichen Fall gekommen, bei dem ein Elektroauto involviert war?
- Hat es zu dem Thema der potenziellen Gefahr des Brandes eines Elektroautos in einer der öffentlichen Parkgaragen in Trier schon einen Austausch mit der Feuerwehr gegeben oder wurde dazu eine Gefährdungsbeurteilung eingeholt?
- Gibt es im Hinblick auf die Einstellordnung der in Trier vorhandenen öffentlichen Tiefgaragen Überlegungen, spezielle Regelungen in Bezug auf die Nutzung durch Elektrofahrzeuge vorzusehen, zum Beispiel die Vorgabe, dass diese nur im Erdgeschoss parken dürfen, damit es im Notfall möglich ist, ein in Brand geratenes Fahrzeug aus dem Gebäude verbringen zu können, falls ein Löschen nicht oder nicht schnell genug möglich ist?
- Sind für einen möglichen Brand eines Elektrofahrzeuges in einer der öffentlichen Parkgaragen in Trier bereits Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden oder in Planung, wie beispielsweise die Installation einer speziellen Löschanlage oder spezielle Messgeräte, die schon vor der Entstehung des eigentlichen Brandes austretende Gase oder Gasgemisch erkennen und die Löschsysteme aktivieren? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Maßnahmen sind dies konkret und mit welchen Kosten ist für diese Maßnahmen zu rechnen?
- Wäre auch für die Stadt Trier denkbar, ein generelles Einstellverbot für Elektrofahrzeuge in den öffentlichen Tiefgaragen der Stadt auszusprechen und solchen Fahrzeugen künftig ausschließlich die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen im Freien zu erlauben?
Mit freundlichen Grüßen
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