Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion der AfD stellt für die Stadtratssitzung am 28. April 2021 folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Wahlsichtwerbungssatzung der Stadt Trier in der aktuell gültigen Fassung vom 30. Januar 2019
wird wie folgt geändert:

Als neuer § 3, Absatz 3 wird eingefügt: Die im Stadtgebiet zulässige Höchstzahl an Hängeschildern beträgt pro berechtigtem Sondernutzer 250 Stück.
Aus § 3, Absatz 3 alt wird Absatz 4 neu, aus § 3 Absatz 4 alt wird § 3 Absatz 5 neu.

Begründung:
Die zurückliegende Landtagswahl hat uns eine bisher noch nie dagewesene Plakatflut beschert. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen waren Infostände kaum möglich, geplante Großveranstaltungen mussten frühzeitig abgesagt werden. Angesichts dessen setzten Parteien und Kandidaten verstärkt auf die Werbung mit Großflächenplakaten und Hängeschildern.
Viele Bürger sehen dies sehr kritisch. Tausende von Hohlkammerplakaten produzieren Unmengen an Plastikmüll und belasten die Umwelt – anachronistisch in einer Zeit, die zunehmend und mit Recht darauf bedacht ist, Plastik zu vermeiden. Aber auch die ästhetische Komponente ist relevant. Über Wochen hinweg verschandeln vor allem die Hängeschilder das Bild unserer Stadt.

Letztlich kann dem nur mit einer Änderung der Wahlsichtwerbungssatzung begegnet werden. Wie auch in anderen Kommunen üblich, sollte die Zahl der Plakate für alle Sondernutzer gleichermaßen begrenzt werden: 250 Werbeträger pro Partei (bzw. parteilosem/r Bewerber/in) sind genug. Genug für die Umwelt, genug für unser Stadtbild und die Augen unserer Bürger, aber auch genug an Information. Weniger ist manchmal mehr!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Frisch
Vorsitzender AfD-Fraktion

HIER GELANGEN SIE ZUM ORIGINAL-ANTRAG:

ANTRAG ÄNDERUNG WAHLSICHTWERBUNGSSATZUNG