Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Garbes,
die AfD-Fraktion bittet Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen zum neuen KitaG:
- Inwieweit verändert sich in den städtischen Kitas und den Einrichtungen in freier Trägerschaft die Grundpersonalisierung (exklusive eventueller Stellen aus dem Sozialraumbudget) infolge des neuen KitaG (bitte mit genauer Angabe der Veränderung bei den Vollzeitäquivalenten für jede Einzeleinrichtung)?
- Inwieweit verändert sich in den städtischen Kitas und den Einrichtungen in freier Trägerschaft die Zahl der Erziehungsfachkräfte (inklusive eventueller Stellen aus dem Sozialraumbudget) infolge des neuen KitaG (bitte mit genauer Angabe der Veränderung bei den Vollzeitäquivalenten für jede Einzeleinrichtung)?
- Inwieweit verändert sich in den städtischen Kitas und den Einrichtungen in freier Trägerschaft die Zahl der sonstigen pädagogischen Fachkräfte (inklusive eventueller Stellen aus dem Sozialraumbudget) infolge des neuen KitaG (bitte mit genauer Angabe der Veränderung bei den Vollzeitäquivalenten für jede Einzeleinrichtung)?
- Inwieweit verändert sich in den städtischen Kitas und den Einrichtungen in freier Trägerschaft die Gesamtpersonalisierung (inklusive eventueller Stellen aus dem Sozialraumbudget) infolge des neuen KitaG (bitte mit genauer Angabe der Veränderung bei den Vollzeitäquivalenten für jede Einzeleinrichtung)?
- Inwieweit verändert sich in den städtischen Kitas und den Einrichtungen in freier Trägerschaft die Fachkraft-Kind-Relation (Betreuungsschlüssel) infolge des neuen KitaG (bitte mit genauer Angabe der Veränderung für jede Einzeleinrichtung)?
- Auf welche Weise ermittelt das mit der Bedarfsplanung beauftragte Jugendamt die individuellen Betreuungs- und die daraus abzuleitenden Personalbedarfe in den einzelnen Einrichtungen?
- Inwieweit besteht nach Einschätzung der Stadtverwaltung bzw. des Jugendamts – neben einem regelmäßig fünftägigen Ganztagsangebot mit Mittagessen – der Bedarf nach Teilzeitplätzen und nach flexiblen Betreuungszeitmodellen (bspw. nur 3 Betreuungstage pro Woche und/oder Abholung über die Mittagszeit)?
- Auf welche Weise gewährleisten das Jugendamt bzw. die Betreuungseinrichtungen ein bedarfsgerechtes Angebot an Teilzeitplätzen und flexiblen Betreuungszeitmodellen für Eltern?
- Sofern ein solches Angebot an Teilzeitplätzen und flexiblen Betreuungszeitmodellen in Trier nicht vorgesehen ist, warum nicht? In diesem Fall bitte auch erläutern, ob es diesbezügliche Vorgaben der Stadt gibt und auf welchen Rechtsgrundlagen entsprechende Vorgaben ggf. beruhen.
- In welcher Höhe verteilen sich die Mittel aus dem Sozialraumbudget auf die städtischen Kitas und die Einrichtungen in freier Trägerschaft (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)?
- Inwieweit wird das Sozialraumbudget für besondere und/oder zusätzliche pädagogische Personalbedarfe in den Einrichtungen eingesetzt (bitte erläutern und personell wie finanziell beziffern)?
- Inwieweit wird das Sozialraumbudget zum Ausgleich gesunkener Grundpersonalisierung in hiervon betroffenen Einrichtungen eingesetzt (bitte erläutern und personell wie finanziell beziffern)?
- Wie viele durch gestiegene Grundpersonalisierung zusätzlich vorgesehene Stellen (Vollzeitäquivalente) können in hiervon begünstigten Einrichtungen (vorerst) nicht besetzt werden (bitte für jede Einzeleinrichtung angeben)?
- Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt, einer längerfristigen Unterpersonalisierung in den städtischen Kitas entgegenzuwirken?
- Teilt die Stadtverwaltung bzw. das Jugendamt die Auffassung der Landesregierung, wonach keine Kita in Trier durch das neue KitaG personell schlechter gestellt werde (bitte Antwort begründen und erläutern)?
- Teilt die Stadtverwaltung bzw. das Jugendamt die Auffassung der Landesregierung, wonach das neue KitaG eine Verbesserung der Betreuungsqualität in allen Trierer Kitas bewirke (bitte Antwort begründen und erläutern)?
- Teilt die Stadtverwaltung bzw. das Jugendamt die Auffassung der Landesregierung, dass das neue KitaG den speziellen Bedürfnissen der betreuten Kinder – insbesondere im U3-Bereich – ausreichend gerecht wird (bitte Antwort begründen und erläutern)?
- Teilt die Stadtverwaltung bzw. das Jugendamt die Auffassung der Landesregierung, dass das neue KitaG den individuellen Betreuungsbedarfen bzw. -wünschen der Eltern ausreichend gerecht wird (bitte Antwort begründen und erläutern)?
- Teilt die Stadtverwaltung bzw. das Jugendamt die Auffassung der Landesregierung, dass das neue KitaG den Erfordernissen des Erziehungspersonals und der Kita-Leitungen ausreichend gerecht wird (bitte Antwort begründen und erläutern)?
- Welche konkreten Schwierigkeiten und/oder Herausforderungen bestehen bei der Umsetzung des neuen KitaG in Trier?
- Auf welche Weise unterstützt und informiert die Stadt Einrichtungen und Träger bei der Umsetzung des neuen KitaG in Trier?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frisch, Fraktionsvorsitzender
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